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Auszubildende und Studenten erhalten nach Vorlage einer
Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung eine Beitragsermäßigung.
Rentner erhalten ab dem 63. Lebensjahr automatisch den ermäßigten Beitrag.
Kündigungen für das nächste Kalenderjahr sind schriftlich bis
spätestens 30.09. des laufenden Kalenderjahres an folgende Adresse zu richten:
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